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Werde ich als privat krankenversicherte Frau auch zum Mammographie-Screening eingeladen?

Auch privat krankenversicherte Frauen werden zum Mammographie-Screening-Programm eingeladen. Sowohl gesetzlich krankenversicherte als auch privat krankenversicherte Frauen haben Anspruch auf die Untersuchung zur Brustkrebs-Früherkennung im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms.

Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren werden anhand der Daten der Einwohnermeldeämter identifiziert. Ab 1. Juli 2024 wird das Mammographie-Screening auch Frauen von 70 bis 75 Jahren angeboten. Damit die Melderegister auch die Adressdaten für eine automatische Einladung weitergeben können, müssen in den Bundesländern noch entsprechende rechtliche Regelungen getroffen werden. Daher werden Frauen ab 70 Jahren gebeten, sich bei Teilnahmewunsch zunächst direkt an die einladenden Stellen zu wenden.

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